Der Herdenschutz bewegt die Schweizer Schafzüchter
VON UELI HANDSCHIN

Südostschweiz 24.02.14

Der Schutz vor Grossraubtieren ist nach wie vor das Thema, das Schafzüchter am stärksten bewegt. Dies zeigte sich an der gestrigen Delegiertenversammlung des Schweizerischen Schafzuchtverbandes (SZV) in Bonaduz.

Die Rahmenbedingungen für die Schafhalterinnen und -halter seien «auch schon günstiger» gewesen, räumte Mario Cavigelli gestern in Bonaduz in seiner Begrüssungsansprache ein. In der Turnhalle eingefunden hatten sich 225 Delegierte aus allen Landesteilen. Der Regierungspräsident, dem das Amt für Jagd und Fischerei unterstellt ist und der sich deswegen mit den Bären und Wölfen herumzuschlagen hat, versicherte den Schafzüchtern, einer Meinung mit ihnen zu sein: Ziel der Bemühungen um die Grossraubtiere sei es, dass Schafe auch in Zukunft auf den Alpen sömmern könnten.

LAUT CAVIGELLI ist im Umgang mit den Grossraubtieren die Frage der Akzeptanz in der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Nicht nur die Bevölkerung des Mittellandes, wo nicht Bären oder Wölfe, sondern höchstens Wildschweine zu schaffen machten, müsse die wieder zugewanderten Raubtiere akzeptieren können, sondern auch diejenigen, deren Lebensraum direkt betroffen sei. Also in erster Linie die Schafhalter.

Cavigelli kritisierte den geringen Handlungsspielraum der Kantone. Mit dem Abschluss internationaler Konventionen und der Jagdgesetz-Gebung setze der Bund enge Schranken, überlasse den Vollzug aber den Kantonen. Die Suppe auszulöffeln hätten schliesslich die Tierhalter. Cavigelli unterstützte einmal mehr die Forderung der Schafzüchter, der Bund müsse nicht nur für die gerissenen Tiere finanziell aufkommen, sondern auch den Mehraufwand für den Herdenschutz berappen.

DIESER HERDEN SCHUTZ sei laufend verbessert, das kantonale Herdenschutzkonzept letztes Jahr umgesetzt worden. Pionierarbeit habe der dafür vom Kanton Beauftragte geleistet, erklärte Cavigelli. Er hielt aber auch fest, der Schutz mit Hunden funktioniere noch nicht zufriedenstellend. Probleme gebe es mit der Haltung der Hunde im Winter und wegen Konflikten mit Wanderern. Der Kanton werde «mit Überzeugung» an der Lösung dieser Probleme arbeiten.
Riccardo Caluori, Mitglied des Zentralvorstandes und der grösste von gerade noch drei Schafhaltern in Bonaduz, ist es zu verdanken, dass der Schweizerische Schafzuchtverband seine Jahresversammlung nach 26 Jahren wieder einmal in Graubünden durchgeführt hat. Caluori glaubt nicht daran, dass die Schwierigkeiten tatsächlich beseitigt werden können. Und er ist offenbar überzeugt, dass es der Mehrheit seiner Kolleginnen und Kollegen nicht anders geht: Würde Cavigelli den Auftrag geben, die Grossraubtiere auszurotten, könnte er mit der Ehrenmitgliedschaft des Verbandes rechnen, erklärte der leidenschaftliche Schäfer. Wohl wissend, dass dies allein schon aus rechtlichen Gründen undenkbar wäre.

DAS KONZEPT GROSS RAUBTIERE des Bundes wird derzeit überarbeitet. SZV-Präsident German Schmutz rief die Delegierten dazu, die dazu im April geplante Anhörung zu nutzen. Wenn das neue Konzept umsetzbar werden solle, «müssen wir jetzt dafür kämpfen», sagte der Präsident.


Am vergangenen Wochenende (6.01.2014) hat ein Jäger, der die Passjagd auf Füchse ausübte, in Nordbünden aus Versehen einen Wolf geschossen

Nachdem der Jäger den Fehler bemerkt hatte, erstattete er unverzüglich eine Selbstanzeige bei der Wildhut. Beim erlegten Wolf handelt es sich um ein junges männliches Tier. Der Abschuss erfolgte im Raum Domleschg.

Ob es sich beim erlegten Tier um ein vom Calanda abgewandertes männliches Jungtier handelt, kann erst nach Vorliegen des DNA-Befundes gesagt werden. Die Passjagd, während welcher vorwiegend Füchse erlegt werden, dauert noch bis Ende Februar.

Zwischen dem illegalen Abschuss zu Jahresbeginn und dem irrtümlichen Abschuss besteht kein Zusammenhang.

Vier weitere Wölfe des Calanda-Rudels sind genetisch identifiziert
Aufgrund von Kotproben konnten vier weitere Tiere des Calanda-Rudels identifiziert werden.
Dabei handelt es sich um zwei männliche Tiere M42 und M43 und zwei weibliche Tiere F10 und F11. Vermutlich sind es Welpen, die im Jahre 2013 geboren wurden.

Auskunftsperson:
Dr. Georg Brosi, Vorsteher Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. 081 257 38 92,
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gremium: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Datum: 28.01.2014

 

Die private "Gruppe Wolf Schweiz" setzt ein Kopfgeld von 10'000 CHF für Hinweise zur Identität des Wilderers.

Am 8. Januar wird über diverse Medien bekannt, dass ein Jungwolf aus dem Calandarudel im Raum Tamins tot aufgefunden worden sei.
Umweltschutzgruppen wie WWF und Pro Natura kritisieren den illegalen Abschuss scharf.
Die private "Gruppe Wolf Schweiz"  setzt ein Kopfgeld von 10‘000.- Fr für Hinweise zur Identität des Wilderers. 

Man kann  wohl nur den Kopf schütteln , dass es überhaupt  zu der Aussetzung eines Kopfgeldes kam: Wenn die Bündner bisher so tolerant waren-,  warum dann nicht den Dialog mit der Bevölkerung suchen? Wie geht es den Menschen nun heute-, jetzt ,als die Wölfe wirklich da sind?  
Aber Dialog würde bedeuten, dass das  Thema transparent behandelt würde und die breite Öffentlichkeit nicht nur die Interessen des Wolfes und derer, die mit ihm ihr Geld verdienen serviert bekommt, sondern auch die Kehrseite der Medaille hören darf.  Die Gefahr, dass dann das  mit Steuergeldern grosszügig finanzierte Wolfskonzept des Kantons und des Bundes  in Frage gestellt werden könnte, ist offensichtlich zu gross. Aktionen wie die der Gruppe“ Wolf Schweiz „ kommen den Behörden gerade recht. Ihre Strategie alle negativen Folgen der Wiedereinführung der Grossraubtiere auszublenden, würde so problemlos erkannt!


In der Gemeinde Tamins und Umgebung , verdächtigt man sich  nach dem Vorfall gegenseitig.  Menschen, die sich über den Abschuss positiv äussern, bekommen Morddrohungen und nächtliche Anrufe. Dass es sich bei dem Thema Grossraubtiere in der Schweiz weiterhin um ein Thema mit grossem Konfliktpotential handelt, zeigt sich immer im kleinen, dort wo der Wolf oder der Bär gerade sich aufhält.  
Ein grosser  Teil  unserer Bevölkerung ist klar der Meinung , dass die Gruppe „Wolf Schweiz „ihre evtl.Kompetenzen  klar überschritten hat:  Die Suche nach dem Wilderer ist, wenn schon,  Aufgabe der Polizei, seine evtl.  Verurteilung Sache der Justiz .
Die Aussetzung der Gruppe Wolf Schweiz eines  Kopfgeldes  von 10‘000.-Fr für Hinweise ist eindeutig gesetzeswidrig -, sie ist reine Unruhestiftung in der Bevölkerung.


Artikel 258 des Schweiz. Strafgesetzbuch bestraft wer Schrecken in der Bevölkerung verursacht, wie folgt : „Wer die Bevölkerung durch Drohung mit einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum…. In Schrecken versetzt, wird mit  Zuchthaus bis zu 3 Jahren oder mit Gefängnis bestraft.“
Man muss sich wohl fragen, warum die Behörden bei diesen schweren Drohungen und Machenschaften eines Kopfgeldes, und eines derartigen,  nicht längst eingeschritten sind und das entsprechende Strafverfahren von Amtes wegen  gemäss Art. 258 StGB gegen die Verantwortlichen der Gruppe Wolf Schweiz eingeleitet haben.


Vereinigung Lebensraum ohne Grossraubtiere

Bündner Behörden glauben weiterhin an ihr Wolfskonzept
Die Bevölkerung weniger, behaupten wir

Chur. – «Die Bevölkerung intensiv zu informieren hat die grösste Priorität», sagte Forstdirektor Mario Cavigelli auf Anfrage. Damit habe man schon letzten Winter gute Erfahrungen gemacht, als Wölfe bei Untervaz im Bündner Rheintal fotografiert wurden («suedostschweiz.ch» berichtete).

Wolfsrudel Novembe 2013 Taminatal
Wolfsrudel im November 2013 im Taminatal

Die Bevölkerung müsse wissen, dass Wölfe grundsätzlich nicht gefährlich seien, ausser man füttere sie an. Es sei normal, dass die Grossraubtiere im Winter in die Nähe von Dörfern kämen, da sie ihrer Beute in tiefere Lagen folgten.

Hausaufgaben gemacht

Die Situation am Calanda-Massiv, wo ein zehnköpfiges Wolfsrudel lebe, habe man gut im Griff, erklärte Cavigelli. Die Wölfe würden von der Wildhut überwacht und beim Herdenschutz seien «die Hausaufgaben gemacht worden». Die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung, den Jägern und Alpwirten sei gut.

Der Abschuss hat den Regierungsrat darum «völlig überrascht». «Es gab im Vorfeld keine Drohungen oder andere Hinweise», sagt er. Ein Unfall sei der Abschuss aber bestimmt nicht gewesen. Aufgrund der verwendeten Munition könne eine Verwechslung, etwa bei der Fuchsjagd, ausgeschlossen werden («suedostschweiz.ch» berichtete).

Nach dem Wilderer wird nun intensiv gesucht. Die Untersuchung wird von der Bündner Staatsanwaltschaft geführt. Welche Strafe der Täterschaft droht, kann noch nicht eingeschätzt werden. Mit einer Ordnungsbusse kommt der Schütze oder die Schützin laut Cavigelli aber sicher nicht davon. Selbst eine Freiheitsstrafe ist denkbar. (sda)

Quelle: suedostschweiz.ch
Datum: 08.01.2014, 13:19 Uhr

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