Der vorliegende Vortrag hat Laurent Garde an der Veranstaltung *Die Grenzen des Herdenschutzes* des Bündner Bauernverbandes am 28.August 2021 in Landquart gehalten.

Kommentar unseres Mitglieds Annette Vieli zum Vortrag von Laurent Garde

Es zeigt eindrücklich, dass der Herdenschutz, wie man ihn uns aufzuzwingen versucht, ohne planmässige Abschüsse von Wölfen unwirksam oder nur sehr begrenzt wirksam ist. So wie es auch in der KORA/AGRIDEA Studie 105, dessen Analyse der Bündner Bauernverband vor kurzem den Medien präsentierte, versteckt drinsteht.

Dass die KORA und AGRIDEA auf die Kritik, man habe die langjährigen (30 Jahre) Forschungen und Erfahrungen der staatlich beauftragten französischen Wissenschaftler und Herdenschützer nicht beachtet, mit dem Verweis auf „ganz unterschiedliche politische und geographische Verhältnisse“ abtut, ist, wie man auf den Folien sehen kann, völlig unberechtigt.

Schaf- und Grossviehalpen im zentralen französischen Alpenbogen von 1000-2500 m.ü.M sind durchaus mit unseren Verhältnissen zu vergleichen.
Man hat uns ja auch jahrelang ohne politische oder geographische Unterscheidungen zu machen, darauf hingewiesen, dass der Herdenschutz mit Hunden und/oder Zäunen, Hirten in anderen Ländern sehr gut funktioniere, was wir nur wieder erlernen müssten.


Es bleibt weiterhin wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir uns dem Artenschutz nicht verweigern (Charta BBV 2 Rudel sind ausreichend) aber für uns die Grenze überschritten wurde. Nur ein Kombination aus Herdenschutz, gezielten Abschüssen und einer klar definierten Bestandesobergrenze sind für die Bergland und Alpwirtschaft erträglich. Wenn diese Massnahmen nicht schnell greifen, dann bleibt den Tierhaltern nur noch die Option, ihre Tiere mit ALLEN möglichen Mitteln selbst zu schützen.

Hier Präsentation herunterladen (Format PDF)

 

Die Situation mit dem Wolf in Graubünden und schweizweit lässt nichts Gutes erahnen. Die Anzahl nimmt ständig zu und kann mit den heutigen Schutzmassnahmen nicht gebremst werden. Die betroffenen Bauern fühlen sich machtlos. Der Wolf ist auf dem gesamten Territorium präsent und kommt den Menschen immer näher, er zirkuliert in Siedlungen, attackiert auch geschützte Tiere, sogar Hunde in Begleitung von Menschen.

 Der Kanton Graubünden hat die Gefahr erkannt und mit dem Abschuss eines auffälligen Wolfes reagiert, ohne eine Bewilligung des BAFU einzuholen. Er stützte sich dabei auf die sogenannte «polizeiliche Generalklausel» aus dem Bundesrecht.

 Die ständige Angst vor Wolfsattacken, immer neue Schutzmassnahmen, vermehrte Kontrollen, schlaflose Nächte usw. haben die betroffenen Hirten und das Alppersonal an den Rand der Erschöpfung getrieben. Viele brachen deshalb letztes Jahr die Sömmerung frühzeitig ab, was zusätzliche Kosten mit sich bringt. Aus einem Bericht des Präsidenten und des Aktuars der Alpgenossenschaft Tambo geht z.B. der Mehraufwand hervor, der für die Alp Tambo und das Felsberger Älpli durch die Präsenz des Wolfes entstanden ist. Die zusätzliche Betreuung und die Rettung der in Panik geratenen Tiere, (etwa 150 Kälber, Rinder, Mutterkühe und Milchkühe) ergaben im Sommer 2021 insgesamt Kosten von 27'500 Fr.

 Ein Gutachten vom Juni 2021, welches der Bauernverein Surselva in Auftrag gegeben hatte, kommt zum Schluss, dass die steigende Wolfpräsenz das Eigentum der Bergbauern, sowie ihre körperliche und seelische Unversehrtheit bedroht. Dass die Anzahl der Risse 2021 stabil geblieben ist, hat sicher u.a. mit den aufwendigen Schutzmassnahmen zu tun, aber auch mit der späten Beweidung, den Alpweiden, die wegen den vielen Wolfsattacken nicht mehr benutzt wurden und der vermehrten Einpferchung oder sogar Einstallung der Nutztiere.

 Bereits zum fünften Mal nahm unser Verein, zusammen mit den Bauernvereinen der Surselva am 17. September am internationalen Solidaritätstag für die von den Wölfen Geschädigten mit einem Dutzend Mahnfeuer in der Surselva und in Poschiavo teil. Zu erwähnen sind auch die Aktionen mit Plakaten und Flyern im Tessin, Wallis und Graubünden während der Tour de Suisse im Juni.

 Im November wurde eine Delegation unserer Vereine zusammen mit den Vertretern der IG-Sicherheit Monika Rüegger und Benjamin Roduit von der Direktorin des BAFU in Bern empfangen. Wir konnten unsere Sorgen zur katastrophalen Entwicklung der Situation mit den massiven Wolfsattacken vorlegen und unsere Forderungen stellen. Unsere Dachorganisation änderte letztes Jahr aus taktischen Gründen ihren Namen auf Verein Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren. An der GV vom 7. Mai in Cazis passten wir unsern Namen an: Bündner Verein zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren. Inzwischen führt Jörg Beck, trotz der Kündigung des Mandats durch die SAB, selbständig die Leitung unserer Geschäftsstelle weiter.

 Dem Dachverein sind nach wie vor sechs kantonale und regionale Vereine angeschlossen (Graubünden, Wallis, Tessin, Ostschweiz, Waadt und Innerschweiz), die sich für die aktive Regulierung der Grossraubtiere einsetzen, mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung der Weidetierhaltung und der Alpwirtschaft. Eine zentrale Aufgabe ist die regionale und nationale Vernetzung mit anderen Partnern und der Einbezug der Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

 Die von unserem Dachverein angeregte und ins Leben gerufene IG-Sicherheit - ein Zusammenschluss von über 30 Parlamentariern vorwiegend aus Bergkantonen -, leistete in der Frühlingssession bereits gute Arbeit. Sie hat in beiden Räten zum Zustandekommen eines Nachtragskredits von 5.7 Mio Fr. beigetragen.

 Es geht um die Finanzierung von Sofortmassnahmen zum Schutz der Nutztiere vor dem Wolf bei der Sömmerung 2022. U.a. unterstützt die IG-Sicherheit einige parlamentarische Vorstösse für die Ausarbeitung einer neuen Vorlage zur Revision des Jagdgesetzes, welche die dringend notwendige Regulierung der Wolfbestände ermöglichen soll. Wir hoffen auf eine Behandlung dieses Geschäftes in der Frühlingssession des Parlaments 2023.

 Unser Verein beteiligt sich personell und finanziell am Dachverein, u.a. mit einem jährlichen Beitrag von 15 Fr. pro Mitglied. Dies ist sehr wichtig, weil nur zusammen sind wir stark!

Im April 2022, Rico Calcagnini, Buchen

 

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung des Bündner Vereins zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren

Freitag 6. Mai 2022, 19.30 Uhr, Hotel Zarera, 7742 Sfazù Poschiavo

Traktandenliste:

1. Begrüssung,
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Bestätigung der Traktandenliste
4. Protokoll der 5. ordentlichen Generalversammlung vom 21. Mai 2021
5. Bericht des Präsidenten
6. Bericht des Kassiers
7. Bericht der Revisoren
8. Wahlen/Rücktritte
9. Budget 2022
10. Jahresbeitrag 2022
11. Vorgesehene Aktivitäten 2022/2023
12. Diverses
13. Vortrag von Georges Stoffel zu den Grenzen des Herdenschutzes am Beispiel Frankreich (Laurent Garde), mit Diskussion

Der Vorstand schlägt vor, die Jahresbeiträge unverändert zu belassen: Für Einzelmitglieder 30.- und für Kollektivmitglieder 100.- CHF.

Wir bitten alle Mitglieder, die Jahresbeiträge und allfällige Spenden auf unser Postkonto einzuzahlen. Auch versäumte Beiträge aus dem Jahr 2021 sind willkommen.

Wir bitten im Weiteren die Mitglieder, die eine E-Mail-Adresse haben, uns diese mitzuteilen, wir sparen damit Portospesen und können kurzfristig wichtige Meldungen weiterleiten.

Mit freundlichen Grüssen

Für den Vorstand: Rico Calcagnini, Präsident Mario Costa, Aktuar

 

Die Wildhut des Kantons Graubünden hat den Wolf schon seit mehreren Monaten beobachtet. In dieser Zeit habe das Tier öfters problematisches Verhalten gezeigt und sei gegenüber Menschen potentiell gefährlich gewesen, heisst es aus Chur. Die Wildhut hat den Wolf deshalb in der Nacht auf Freitag geschossen

Das Tier ist laut Adrian Arquint, Jagdinspektor des Kantons Graubünden, den Menschen immer näher gekommen. Es habe zuletzt einen Menschen unbemerkt verfolgt und sich längere Zeit im Abstand von zwei Metern zur Person aufgehalten.

Es dürfte sich nach Einschätzung der Behörden um ein Einzeltier handeln. Mehrere Versuche, den Wolf mit einem Telemetrie-Sender zu versehen und mit Gummischrot zu vergrämen, seien erfolglos geblieben.

Deshalb habe man sich zum Abschuss entschieden, sagt Jagdinspektor Adrian Arquint. Das Tier sei in unmittelbarer Siedlungsnähe erlegt worden. Die Bündner Wildhut stützt sich beim Abschuss auf die polizeiliche Generalklausel, die besagt, dass Behörden bei einer Gefahr für die Bevölkerung eigenmächtig handeln dürfen.

Als erste Umweltorganisation hat Pro Natura auf den Abschuss reagiert. Man könne die Gründe für diesen Abschuss nachvollziehen, heisst es auf Nachfrage des Regionaljournals Graubünden.

Mit 62,67 Prozent Ja stimmt die Walliser Bevölkerung der Volksinitiative „Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere“ überraschend deutlich zu.

Im deutschsprachigen Oberwallis beträgt der Ja-Stimmen-Anteil gar 80,84 Prozent, darunter 12 Gemeinden, die mit über 90 Prozent zugestimmt haben.

Das Stimmvolk hiess die von einem Dutzend Oberwallisern und mehreren CVP- und CSP-Politikern lancierte Verfassungsinitiative mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 62,67 Prozent (87’088 zu 51’875 Stimmen) gut. Die Abstimmung mobilisierte einen grossen Teil der Bevölkerung: die Stimmbeteiligung lag bei hohen 65,22 Prozent. Die grösste Stadt des Wallis, die Kantonshauptstadt Sitten, hat der Initiative mit 50,27 Prozent Ja zugestimmt.

Demnach muss der Kanton Wallis nun, wie knapp zwei Jahre davor schon der Kanton Uri, Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren, namentlich Wolf, Luchs, Bär und Goldschakal, und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands erlassen. Die Förderung des Grossraubtierbestands soll verboten werden.

Der Staatsrat des Kantons Wallis hat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Vorfeld der Abstimmung empfohlen, die Initiative anzunehmen, um die steigende Besorgnis der Walliser Bevölkerung über die Zunahme der Grossraubtiere zum Ausdruck zu bringen.

Die Walliser Landwirtschaftskammer (WLK) begrüsst die deutliche Annahme der Initiative und sieht sie als «ein Zeichen dafür, dass die Walliser Bevölkerung die unkontrollierte Entwicklung der Wölfe nicht mehr erträgt.» Die Initiative soll als klare Botschaft an die Bundesbehörden verstanden und als Legitimation für Walliser Parlamentarier, Druck auf Bundesbern auszuüben, «damit rasch Regulierungsmassnahmen ergriffen werden.»

 

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