Wallis 16.04.2016 - Kaum sind die ersten Schafe auf den Frühjahrsweiden, geht das unsinnige Gemetzel an den einheimisch geschützten Nutztierrassen wieder los.

Der Verein Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere ist wenig überrascht über die ersten Wolfsrisse 2016 in der Region Zeneggen-Törbel-Bürchen. Die Situation betreffend die Sicherheit für die Bevölkerung und die Nutztiere spitzt sich in der Region weiter zu.

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Die Wolfsrisse ereignen sich in unmittelbarer Nähe von Dörfern und Siedlungen. Die betroffenen Gemeinden sind aufgefordert sich für die Sicherheit in ihren Siedlungsgebieten einzusetzen und notwendige Massnahmen zu ergreifen. Die vom BAFU im Jahr 2015 in das Wolfskonzept aufgenommenen Gefahrenabstufungen in das Wolfskonzept zeugen von der tickenden Zeitbombe.

Der Ständerat hat es am 9. März 2016 verpasst die ganzjährige Bejagbarkeit des Wolfes anzuordnen. Deshalb bleibt die gesamte Entwicklung rund um die Grossraubtiere, vor allem für die Halter von Nutztierrassen, unakzeptabel. Der gesamte aufgezwungene Herdenschutz ist schon lange gescheitert und die Betroffenen werden ihrem Schicksal überlassen. Der ständig steigende Aufwand und die Kosten explodieren.

Allein der Kanton Wallis hat im Jahr 2015 für die Bewirtschaftung der Grossraubtiere 3000 Arbeitsstunden aufgewendet. Frau Bundesrätin Leuthard trägt zusammen mit einem Teil des Parlamentes die volle Verantwortung für die verfehlte Politik in diesem Dossier. Dazu gehört in erster Linie die permanente Verweigerung des vom National- und Ständerates beschlossenen Austrittes aus der Berner Konvention.

Herr Rechtsprofessor Rainer Schuhmacher beschäftigt sich seit Jahren intensiv um verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang der Wiederansiedlung von Grossraubtieren. Er stellt unter anderem fest, dass gemäss Art. 17 des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) ein Notstand, wie er sich bei einem Angriff eines Grossraubtieres auf eine Nutztierherde oder eines Einzeltieres darstellt, gegeben ist.

Damit bleibt ein nicht bewilligter Abschuss eines Grossraubtieres gemäss Art. 17 des StGB straffrei. Bisher hat weder der Bundesrat noch eine behördliche Institution diesen Art. 17 und dessen Anwendung bestreiten können. Der Verein will sich nicht wehrlos dem Diktat aus Bern beugen und ist überzeugt in der Anwendung des Art. 17 des StGB, speziell in den Siedlungsgebieten und Ortschaften, eine mögliche Lösung für die Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes und die gleichzeitige Eindämmung der Grossraubtiere aufzuzeigen.

Verein Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere

Auskunft: G. Schnydrig Tel. 078 736 62 58 Präsident Verein Lebensraum Wallis ohne Grossraubtiere  

März 2016, Niedersachsen - Weil sie immer mehr Rinder durch die Ausbreitung des Wolfes verlieren, geben die Bauern in Wietzendorf (Niedersachsen) ihre Weidetierhaltung solange auf, bis endlich Hilfe von der Politik kommt.

von Alfons Deter  (top agrarONLINE)

Wie die Land & Forst berichtet hat der Wolf in der Region seit 2013 regelmäßig, manchmal im Wochenrhythmus Kälber gerissen.Die Tiere seien inzwischen völlig panisch und wären auch durch Zäune nicht mehr zu halten. Ein Landwirt berichtet, dass die Kühe inzwischen so verstört seien, dass man nicht mehr an sie herankomme. Offen darüber sprechen, könne er aber auch nicht, weil Wolfsliebhaber ihn direkt anfeinden würden.So seien im Dorf mittlerweile nicht nur die Tiere verstört, sondern auch die Menschen, sagte er.

Den Tierhaltern fällt dabei immer häufiger auf, dass die Wölfe keine Scheu vor dem Menschen zeigen, teilweise liefen sie quer über den Hof. Verständlich ist demnach die Sorge der Bewohner , dass auch Kinder in Gefahr seien, zitiert die Zeitung einen Bauern weiter. Man wisse nie,wann der Wolf wieder vorbeikommt. Und wer es nicht glaubt, könne sich das Schauspiel vor Ort ansehen.

Selbstgedrehte Videos beweisen die Besuche, etwa wie Wölfe bis auf wenige Meter an den Schlepper herankommen . Nur wenige Kilometer weiter, in Hetendorf und Seeklingen, würden die Wölfe inzwischen schon tagsüber durchs Dorf streunen.

Und so bleibt den Tierhaltern nichts anderes übrig, als nachts schnellauf die Weide zu fahren, wenn die Kühe in Todesangst brüllen und verstörte Muttertiere eine Wagenburg gebildet haben, um sich zu schützen.

Entschädigui:ig bekommen die Bauern laut der Land & Forst aber nur, wenn die Weide mit Stromdrähten eingezäunt ist. Bei Weidegrößen um 40 ha stellt das die Tierhalter aber vor große Probleme, auch finanzieller Art.

Für viele würde sich die Mutterkuhhaltung dann nicht mehr lohnen, abgesehen davon, dass Stromdrähte eh nichts bringen. Aus diesem Grund hören derzeit immer mehr Landwirte auf, Meyer werde dann schon merken, dass seine Idee von der Förderung der Weidetierhaltung zwecklos isf, sagen sie. Ihrer Meinung nach unternimmt der Staat viel zu wenig, um dem verheerenden Trend entgegenzuwi rken.Der Wolf sei viel zu streng geschützt.

Sehr geehrte Mitglieder der VLohneGRT
Die vierte ordentliche Generalversammlung findet am

Samstag, den 23. April 2016, um 20.00 Uhr,
im Hotel Zarera, 7742 Sfazù statt.

Wir laden Sie herzlich dazu ein.

TRAKTANDENLISTE

  1. Einleitung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Bestätigung der Traktandenliste
  4. Protokoll der 3. ordentlichen Generalversammlung
  5. Bericht des Präsidenten
  6. Bericht des Kassiers
  7. Bericht der Revisoren
  8. Jahresbeitrag 2017
  9. Vorgesehene Aktivitäten 2016 – 2017 10.

Beiträge der Gäste: Georges Schnydrig, Ko-Präsident des Vereins „Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere.
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresbeitrag auf Fr. 30.- für Einzel-Mitglieder und auf Fr. 50.- für Vereinigungen zu belassen.
Auch versäumte Beiträge aus dem Jahr 2015 sind willkommen.

San Carlo, März 2016 der Präsident Otmaro Beti

Adresse: ATsenzaGP
Casella Postale
7742 Poschiavo

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Bank-Konto ATsenzaGP IBAN: CH02 8110 3000 0046 7914 8 (Raiffeisen, 7745 Li Curt)  

Poschiavo, 20.03.2016 - Die Vereinigung Lebensräume ohne Grossraubtiere Graubünden distanziert sich klar von der illegalen Tötung eines Jungwolfes im Domleschg.

Unsere Vereinigung wurde gegründet, um die Interessen der gesamten Bevölkerung und der Tierhaltung gegen die Schäden und die Gefahren der Wiederansiedlung der Grossraubtiere zu wahren.

Der Kadaver des Jungwolfs in Sils im Domleschg. (Bild: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden)

Der Kadaver des Jungwolfs in Sils im Domleschg. (Bild: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden)

Da wir überzeugt sind, dass ein friedliches Zusammenleben von Wolf und Mensch in der Schweiz heute nicht möglich ist, setzen wir uns für eine Regulierung der Wolfbestände ein, welche die Herabsetzung seines absoluten, in der Berner Konvention festgeschrieben Schutzes bedingt, wie es in 24 anderen Mitgliedstaaten der Berner Konvention bereits der Fall ist.

Wir wollen die Alpenregionen als Erholungsraum für Tourismus und Sport, sowie als Wirtschaftsraum erhalten. Dies kann nur im Dialog mit den Behörden und mit der Politik erreicht werden, die Wilderei lehnen wir ab, sie ist illegal und kontraproduktiv.

Rico Calcagnini, Pressesprecher der Vereinigung Lebensräume ohne Grossraubtiere Graubünden

Der Vorstand des Lebensraums Schweiz ohne Grossraubtiere informiert am 3. März 2016 eine Delegation von National- und Ständeräten sowie verschiedene landwirtschaftliche Verbände über die Situation der Grossraubtiere in der Schweiz

Dabei wurden die Anwesenden über die Umsetzung des Austrittes aus der Berner Konvention sowie der Motion Rieder (Imoberdorf) über die ganzjährige Bejagbarkeit des Wolfes, welche am 9. März 2016 vom Ständerat behandelt wird, sensibilisiert.

Der Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere hat im Weiteren seine Kernthemen wie den Erhalt des ländlichen Wirtschafts- und Lebensraums der Schweiz, den Schutz der Bevölkerung, die Sicherung der Landwirtschaft, die Interessenkonflikte mit dem Tourismus sowie Kosten- und Rechtsfragen präsentiert.

Die politischen Anträge sind deponiert. Der Verein erwartet die Umsetzung im Interesse und Respekt gegenüber den ländlichen Regionen. Die betroffenen Bevölkerungsgruppen zählen auf die Solidarität der Parlamentarier aus den urbanen Regionen.

Weitere Auskünfte:

G. Schnydrig Tel. 078 736 62 58 Ko-Präsident Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere

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